Deutsche Postbank AG löscht Schufa-Negativeintrag nach Erhebung einer Widerklage
von Sven Tintemann (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Es gibt den alt bewerten Grundsatz, der schon aus Zeiten der Bibel überliefert ist, der da lautet: Wer anderen eine Gruppe gräbt, fehlt selbst hinein. Dies musste nunmehr auch die Deutsche Postbank AG im Rahmen eines Klageverfahrens feststellen.
Die Postbank hatte eine hier vertretende Mandantin auf Zahlung von insgesamt 1.293,00 Euro aus einer ehemals bestehenden Girokontoverbindung in Anspruch genommen. Zudem hatte die Postbank bei der Schufa-Holding AG einen sogenannten Negativeintrag bezüglich der hier vertretenden Mandantin lanciert. Der Schufa-Eintrag führte dazu, dass die Mandantin keine neuen Kredite mehr aufnehmen konnte.
Die Beklagte wollte dies nicht hinnehmen und reichte in dem Klageverfahren vor dem Amtsgericht Rendsburg, welches die Postbank AG indiziert worden war, Widerklage gegen die Postbank ein, auf Löschung des Schufa-Negativeintrages. Dies begründete die durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertretende Mandantin damit, dass der Schufa-Negativeintrag unrechtmäßig zustande gekommen sei. Insbesondere seien die Eintragungsvoraussetzungen aus § 28 a BDSG nicht beachtet worden.
In dem Verfahren lenkte die Deutsche Postbank AG nunmehr überraschend schnell ein und erkannte den Anspruch der hier vertretenden Mandantin aus der Widerklage an. Es wurde daher durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte beantragt, ein Anerkenntnisurteil gegen die Deutsche Postbank AG zu erlassen und der Bank die Kosten der Widerklage aufzuerlegen.
Zu dem Urteil meint Rechts¬an¬walt und Fach¬an¬walt für Bank- und Ka¬pi¬ta¬lmarktrecht Sven Tintemann, der die Mandantin vor dem Amtsgericht Rendsburg vertreten hat: ,,Das Anerkenntnis der Postbank zeigt, dass hier mit der Widerklage voll ins Schwarze getroffen wurde. Die Bank hatte eindeutig gegen die Vorgaben des § 28a BDSG verstoßen und dies nun auch sofort eingesehen. Gerade im Bereich von kleinen Forderungen unterlaufen den Banken oft Fehler in der Abwicklung, sodass es zu ungerechtfertigten Negativeinträgen bei der Schufa Holding AG oder anderen Auskunfteien kommt. Hier sollten betroffene Bankkunden nicht vor einer Klage gegen die Bank zurückschrecken. Dies zeigt der hier vorliegende Sachverhalt deutlich.“
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Malteserstraße 170/172
12277 Berlin
Tel.: 030 715 206 70
FAX: 030 715 206 78
Mail: anwalt@tintemann.de
Web.: http://www.dr-schulte.de
Weitere Links zum Thema:
- Deutsche Banken haben in der Praxis Probleme bei Umsetzung des neuen Datenschutzrechts
- Wer hilft beim Thema Datenschutzrecht und bei einem Negativeintrag in einer Auskunftei (z.B. Schufa, Creditreform, Bürgel …)?
- Postbank muss Score-Wert berichtigen lassen – Rechtsanwälte erstreiten zwei Urteile
- Postbank muss Scorewert neu berechnen lassen
- Postbank zur Löschung von Schufa-Eintrag verurteilt





