E-Plus GmbH & Co. KG löscht negativen Schufa-Eintrag
Unbezahlte Handyrechnungen können schnell zu einem riesigem Problem werden. Dies vor allem dann, wenn die Telefongesellschaft nicht nur eine Mahnung schickt, sondern den Vorgang auch gleichzeitig noch bei der Schufa Holding AG als Negativmerkmal einmeldet.
Die Erfahrung, wie schnell ein Negativeintrag lanciert wird und welche Folgen dies haben kann, musste ein Betroffener machen, der sich mit der E-Plus Service GmbH & Co. KG aus Potsdam über die Wirksamkeit von Telefonrechnungen stritt.
Hintergrund war ein Telefonvertrag, den der Betroffene bei der Firma „The Phone House“ abgeschlossen hatte. Diesen hatte er nach seiner festen Überzeugung ordnungsgemäß gekündigt, bekam jetzt jedoch weitere Rechnungen von E-Plus bzw. Base. Eine Zahlung lehnte er ab und verwies auf die bereits ausgesprochene Kündigung des Vertrages bei „The Phone House“.
Die Gesellschaft bediente sich daher anwaltlicher Hilfe und forderte zur Zahlung auf. Sogar ein gerichtlicher Mahnbescheid wurde geschickt. Dem Anspruch widersprach der Betroffene mittels beigefügtem Formular vollständig. Eigentlich eine Sache, die danach nur noch die Gerichte entscheiden können.
Dies störte jedoch die Firma E-Plus nicht. Obwohl die Forderung bestritten war, spätestens durch Erklärung des Widerspruchs zum Mahnbescheid, ließ die E-Plus GmbH & Co. KG die Forderung als Negativeintrag bei der Schufa Holding AG eintragen.
Der Betroffene wusste sich nicht mehr anders zu helfen und wandte sich an die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, um den Negativeintrag schnellstmöglich zur Löschung bringen zu lassen. Schufa-Einträge können sich negativ auf die Kreditwürdigkeit in der Zukunft und auch auf bereits laufende Kredite auswirken. Dies wollte der Mandant nicht hinnehmen. Er wollte hierdurch einen Dominoeffekt vermeiden.
Die Rechtsanwälte wandten sich daher mit einem zielgerichteten Schreiben an die Rechtsanwälte von E-Plus und forderten die E-Plus GmbH & Co. KG zur Löschung und zum Widerruf des Schufa-Negativeintrages auf. Dieser erfolgte danach recht zügig, wie nunmehr mit Schreiben der E-Plus vom 11.05.2012 mitgeteilt wurde.
Zu dem Vorgang meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der schon viele Betroffene vor negativen Schufa-Einträgen retten konnte: „Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist sehr deutlich und einfach zu verstehen. In der Vorschrift des § 28a BDSG ist geregelt, dass eine Forderung dann nicht eingetragen werden darf, wenn der Betroffene diese bestritten hat. Dies war bei unserem Mandanten eindeutig der Fall. Warum sich E-Plus dennoch nicht an die Vorschrift gehalten hat, ist nicht klar. Klar war jedoch, dass E-Plus den Eintrag auf jeden Fall wird löschen müssen, da in einem Gerichtsverfahren eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit zu Gunsten unseres Mandanten bestand. Die Löschung des Schufa-Negativeintrages war daher logische Folge unseres konsequenten Vorgehens.”
Die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner können meist nach kurzer Sachverhaltsanalyse den Betroffenen sagen, ob ein Negativeintrag bei der Schufa Holding AG oder anderen Auskunfteien zur Löschung gebracht werden kann. Formfehler, die den Banken, Telefongesellschaften und anderen eintragenden Gesellschaften oft unterlaufen, müssen lokalisiert und zielgerichtet beim Eintragenden gerügt werden. Dann ist zumeist schnelle Hilfe möglich.
Die Rechtsanwälte der E-Plus haben in dem vorliegenden Fall angeboten, dass E-Plus die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte trägt. Somit sollten sich auch Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung nicht davon abhalten lassen, gegen ihrer Meinung nach unberechtigte Schufa-Einträge vorzugehen.
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Malteserstraße 170/172
12277 Berlin
Tel.: 030 715 206 70
FAX: 030 715 206 78
Mail: anwalt@tintemann.de
Web.: http://www.dr-schulte.de
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