IKANO Bank GmbH widerruft Schufa-Eintrag nach Prozess vor LG Wiesbaden
Die IKANO Bank GmbH ist deutschlandweit bekannt, da sie für ein großes Möbelhaus mit gelbem und blauem Logo sogenannte Family- Bezahlkarten ausgibt. Eine solche Family-Card Inhaberin aus München meldete sich bei den Rechtsanwälten. Da nach ihrem Umzug offenbar Schreiben der IKANO Bank GmbH nicht bei ihr angekommen waren, hatte diese Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis im Rahmen der Bezahlkarte bei der Schufa Holding AG als sogenannten Negativeintrag eingemeldet.
Direkte Verhandlungen der Mandantin mit der IKANO Bank GmbH führten zu keinem Ergebnis. Auch ein außergerichtliches Anschreiben der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte ließ die IKANO Bank GmbH zunächst unbeantwortet. Ein Schreiben der inzwischen eingeschalteten Real Inkasso GmbH & Co. KG kam erst nach der gesetzten Frist an.
Die Rechtsanwälte beantragten daher beim Landgericht Wiesbaden den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die IKANO Bank GmbH. Das Gericht setzte denTermin zur mündlichen Verhandlung auf den 09.11.2011 fest. Mit Schreiben vom 04.11.2011 meldete sich die IKANO Bank GmbH über ihre Prozessbevollmächtigten und teilte mit, sie habe in der Zwischenzeit die Löschung des streitgegenständlichen Schufa Eintrages veranlasst. Darüber hinaus erklärte sich die IKANO Bank GmbH dazu bereit, die Kosten des Rechtsstreites zu übernehmen.
Eine Nachfrage der Rechtsanwälte bei der Mandantin erbrachte, dass tatsächlich der Schufa-Negativeintrag in der Zwischenzeit gelöscht worden war. Der Scorewert der Mandantin hatte sich auch schon wieder erholt.
Zu der Angelegenheit meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der die Mandantin hier vertreten hatte: „Für die Mandantin stellte die Negativeintragung bei der Schufa Holding AG eine erhebliche wirtschaftliche Bedrohung dar. Eine andere Bank hatte bereits den Dispositionskredit der Mandantin gekündigt und mit Fälligstellung der offenen Forderungen gedroht. Eine Hausfinanzierung wackelte ebenfalls. Es war hier daher schnelle Hilfe nötig, um schlimmen Folgeschaden zu verhindern. Dies ist nun gelungen.”
Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte hat sich auf Negativmeldungen in Auskunfteien spezialisiert und ist hier schon seit Jahren erfolgreich für ihre Mandantschaft tätig (mehr).
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Malteserstraße 170/172
12277 Berlin
Tel.: 030 715 206 70
FAX: 030 715 206 78
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