Genossenschaftsrecht
Das Genossenschaftsrecht stellt einen neuen Schwerpunkt der Kanzlei dar. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner vertritt hier Wohnungsbaugenossenschaften und betreut diese bei der Gestaltung von Satzungen und Projekten. Außerdem wird der Forderungseinzug und die gerichtliche Auseinandersetzung mit nicht zahlenden Mitgliedern durch die Kanzlei betreut.
Auch Einkaufsgenossenschaften erfreuen sich weiterhin insbesondere unter Vertretern von freien Berufen wie Ärzten, Zahnärzten oder Apothekern einer hohen Beliebtheit. Auch hier sind die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner beratend tätig.
Ansprechpartner:
Sven Tintemann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht
Christian M. Schulter
Rechtsanwalt





