Insolvenzrecht

Insolvenzrecht:

Leider steigt die Anzahl der Insolvenzen in Deutschland immer weiter an. Durch hohe Schulden und Firmenpleiten werden Selbständige und Verbraucher gleichermassen betroffen. Lagen kurz nach Einführung der neuen Insolvenzordnung im Jahr 2002 noch 20.000 Verbraucherinsolvenzanträge vor, so ist diese Zahl in Deutschland erstmals in 2007 auf 100.000 Anträge gestiegen. Tendenz weiterhin steigend. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise ist weiterhin mit einer verstärkten Anzahl von Insolvenzen zu rechnen.

Um der erdrückenden Schuldenlast zu entkommen, bleibt oftmals nur der Weg in die Insolvenz, um Zwangsvollstreckungen und dem dauerhaften Anwachsen des Schuldenbergs ein Ende zu setzen.

Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Gewerbetreibende müssen das Regelinsolvenzverfahren durchlaufen. Für Verbraucher gibt es die Möglichkeit des vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahrens. Dieses können auch ehemalige Selbständige durchlaufen, sofern ihre Vermögensverhältnisse überschauber sind. Dieses wird bei bis zu 20 Gläubigern angenommen. Für Privatpersonen gibt es die Möglichkeit nach Ablauf von 6 Jahren eine Restschuldbefreiung zu erreichen.

Wenn Sie sich in einer Überschuldungssituation befinden, kommt es zunächst einmal darauf an, zu klären, wie hoch die gesamten Forderungen der Gläubiger an Sie sind. Meist ist es dann sinnvoll, in Verhandlungen mit den Gläubigern einzutreten, um Ratenzahlungen, Stundungen oder Verzichte auf Forderungen zu erreichen. Dieses kann im Rahmen eines aussergerichtlichen Schuldbereinigungsversuchs geschehen, der durch unsere Kanzlei erarbeitet und den Gläubigern vorgeschlagen wird. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, bleibt als Möglichkeit das Insolvenzverfahren. Hier helfen wir beim Insolvenzantrag und erstellen für das Verbraucherinsolvenzverfahren eine Bescheinigung über das Scheitern des aussergerichtlichen Schuldbereinigungsversuchs. Nach Einreichen des Insolvenzantrags stehen wir bei Bedarf mit Rechtsrat weiter an der Seite unserer Mandanten.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Schulte / Rechtsanwalt Tintemann