Bank- und Kapitalmarktrecht
Tätigkeitsschwerpunkt: Bank- und Kapitalmarktrecht:
Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im Bank- und Kapitalanlagerecht. Die Partner der Kanzlei haben sich hier durch langjährige praktische Tätigkeit und durch den Besuch eines Lehrgangs zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir helfen Ihnen bei:
- Eigentumswohnungen als Steuersparmodell (Rechtsanwalt Klevenhagen)
- Darlehenskündigung (Rechtsanwalt Dr. Schulte / Rechtsanwalt Tintemann)
- Umfinanzierung (Rechtsanwalt Dr. Schulte)
- Fondsbeteiligungen (Rechtsanwalt Tintemann)
- Genussrechtsbeteiligungen und anderen Gesellschaftsbeteiligungen (Rechtsanwalt Tintemann)
- Falschberatung durch Berater / Vermittler (Rechtsanwalt Dr. Schulte / Rechtsanwalt Tintemann)





