Bank- und Kapitalmarktrecht

Tätigkeitsschwerpunkt: Bank- und Kapitalmarktrecht:

Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im Bank- und Kapitalanlagerecht. Die Partner der Kanzlei haben sich hier durch langjährige praktische Tätigkeit und durch den Besuch eines Lehrgangs zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir helfen Ihnen bei:

  • Eigentumswohnungen als Steuersparmodell  (Rechtsanwalt Klevenhagen)
  • Darlehenskündigung (Rechtsanwalt Dr. Schulte / Rechtsanwalt Tintemann)
  • Umfinanzierung (Rechtsanwalt Dr. Schulte)
  • Fondsbeteiligungen (Rechtsanwalt Tintemann)
  • Genussrechtsbeteiligungen und anderen Gesellschaftsbeteiligungen (Rechtsanwalt Tintemann)
  • Falschberatung durch Berater / Vermittler (Rechtsanwalt Dr. Schulte / Rechtsanwalt Tintemann)