Widerrufsbelehrung der FCT Capital-Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG fehlerhaft
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 19.04.2011 entschieden, dass die Widerrufsbelehrung der FCT Capital-Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG fehlerhaft ist. Anleger haben daher die Möglichkeit, die Kapitalanlage auch nachträglich noch zu widerrufen, soweit diese in einer Haustürsituation abgeschlossen wurde.
Das Gericht teilte in seiner Entscheidung mit, dass die Widerrufsbelehrung der FCT Capital-Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG (vormals Fondax Capital-Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG) nicht den Anforderungen des BGB genüge. Dies führe zu einer nachträglichen Widerrufsmöglichkeit des Anlegers und zu dessen Ausscheiden aus der Anlagegesellschaft.
Das Gericht stellte in seinem Urteil somit fest, dass die Beteiligung der Anlegerin, die durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertreten wurde, mit Erklärung des Widerrufs beendet sei. Ferner verurteilte das Gericht die FCT Capital-Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG zur Berechnung eines Auseinandersetzungsguthabens, welches dann in der nächsten Stufe der Klage zur Auszahlung an die Anleger zu bringen ist.
Zu dem Urteil meint Rechtsanwalt Sven Tintemann: „Das Urteil zeigt wieder einmal, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen für viele Anleger eine Ausstiegsmöglichkeit aus ungeliebten Beteiligungen darstellen. Zwar bekommt der Anleger nicht seine gesamte Anlagesumme wieder zurück, muss aber auch nicht auf einen ungewissen Zeitraum weiterhin in eine Kapitalanlage einzahlen oder in dieser verbleiben. Es bleibt nun abzuwarten, in welcher Höhe unsere Mandantin eine Rückzahlung erhalten wird.”
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
V.i.S.d.P.
Rechtsanwalt Sven Tintemann
Malteserstraße 170/172
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Tel: 030 715 206 70
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Mail: tintemann@dr-schulte.de
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