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Schwerpunkte



Dr. Sven Tintemann - Kleines Portrait

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Spezielle Informationen zu Verfahren gegen die Schufa

Dr. Sven Tintemann und die von ihm gegründete Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB führen verschiedene Gerichtsprozesse gegen die Schufa Holding AG sowie gegen Unternehmen, die Einträge bei Auskunfteien, wie der Schufa Holding AG, CRIF Bürgel, Arvato Infoscore oder der Creditreform Boniversum vornehmen.

Verfahren in Sachen Restschuldbefreiung vor dem EuGH

Dr. Sven Tintemann hat zwei Verbraucher vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu den Aktenzeichen C-26/22 und C-64/22 vertreten. Die mündliche Hauptverhandlung fand hierzu am 26.01.2023 um 9.30 Uhr statt. Hierbei ging es um die Frage, über welchen Zeitraum die Schufa Holding AG das Merkmal der Restschuldbefreiung speichern darf.

Hintergrund des Verfahrens waren Vorlagefrage des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, bei welchem zwei Klagen gegen den Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen verhandelt werden, in denen die Schufa Holding AG Beigeladene ist.

Gerichtssaal

Der Generalanwalt hat in dem Verfahren am 16.03.2023 seine Schlussanträge vorgelegt und liegt mit seiner Argumentation auf der Linie der Argumentation der Kanzlei AdvoAdvice, für die Dr. Tintemann vor dem EuGH tätig war. Die Entscheidung des EuGH steht noch aus. Oft folgt der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts in seiner Argumentation.

Betroffene können Sich bei der Kanzlei AdvoAdvice melden und ein kostenloses Formular für einen Widerspruch gegen die Speicherung der Restschuldbefreiung herunterladen.

Verfahren in Sachen Restschuldbefreiung vor dem BGH

Auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) werden Verfahren zur Speicherung der Restschuldbefreiung verhandelt. Das Pilotverfahren, in welchem die Schufa Holding AG die Revision gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 02.07.2012 eingelegt hatte, wurde im Februar 2023 verhandelt.

Der BGH ließ in der mündlichen Verhandlung durchblicken, dass er mit seiner Entscheidung wohl auf die Entscheidung des EuGH warten werde. Am 28.03.2023 verkündete der BGH, dass er das Verfahren bis zu einer Entscheidung des EuGH aussetzen werde. Das war durch Rechtsanwalt Dr. Tintemann so erwartet worden.

Schufa reduziert Speicherfrist auf sechs Monate

Die Schufa reagierte bereits am 28.03.2023 auf den Beschluss des BGH und teilte mit, dass die Speicherfrist wegen der laufenden Gerichtsverfahren nunmehr von bisher drei Jahren auf eine Frist von sechs Monaten reduziert werde.

Eine Stellungnahme hierzu hat Dr. Tintemann auf Anwalt.de veröffentlich.

Vorgehen und Klagen gegen eintragende Unternehmen

Dr. Tintemann ist bereits mehr als 15 Jahren im Bereich Schufa und Datenschutz tätig. Er hat bereits mehrere hundert Gerichtsverfahren gegen Unternehmen geführt, die Negativeinträge bei der Schufa Holding AG vorgenommen haben. Zu nennen sind hierbei u.a.:

Banken:

  • Advanzia Bank
  • American Express
  • Barclays Bank Ireland Branch PLC
  • BNP Paribas
  • Commerzbank
  • Consors
  • DKB AG
  • Ferratum Bank
  • Fidor Bank
  • Hanseatic Bank
  • IBB
  • Ikano Bank
  • IngDiBa
  • Multitude Bank
  • Novum Bank
  • Postbank
  • RCI Banque
  • Santander Consumer Bank
  • Sparkasse
  • Targobank
  • Vexcash
  • Volksbank Dreieich
  • Volkswagen Bank

Telekommunikationsanbieter:

  • Telefonica
  • Telekom Deutschland GmbH
  • Vodafone

Inkasso-Firmen:

  • Axactor
  • Bad Homburger Inkasso
  • CashControl
  • COEO Inkasso
  • Collectia
  • Diagonal Inkasso
  • First Debit
  • FPM Inkasso
  • Goldbach Inkasso
  • Hoist Finance
  • Intrum
  • Paigo
  • PNO Inkasso
  • Proceed
  • RatePay
  • Sirius Inkasso
  • Seghorn Inkasso
  • Synergie Inkasso
  • Tesch Inkasso
  • Universum Inkasso
  • Zyklop Inkasso

Weitere Informationen zu den außergerichtlichen und gerichtlichen Erfolgen finden Sie unter www.advoadvice.de/blog.

Vorgehen zu Fragen beim Scoring

Ebenfalls beim EuGH wurden am 26.01.2023 Fragen zum Scoring verhandelt. Hier wurde vor allem die Fragestellung behandelt, ob es sich beim Scoring der Schufa um ein automatisiertes Profiling handelt und ob dieses nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unzulässig ist.

Auch zu dieser Thematik hat der Generalanwalt am EuGH am 16.03.2023 seine Schlussanträge veröffentlicht. Eine Entscheidung steht auch in dieser Angelegenheit noch aus.

Dr. Tintemann und das Team der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte berät Mandanten auch gerne im Bereich des Scorings. Da sich hier momentan in der Rechtsprechung viel tut, ist es wichtig, hierbei erfahrene Experten wie Dr. Tintemann als Ratsuchender an seiner Seite zu haben.

Wie läuft das ganze ab?

1

Als Erstes treten Sie mit uns telefonisch oder per email in Kontakt und schildern uns Ihr Anliegen.

2

Wir nehmen kostenlos und unverbindlich meist telefonisch Kontakt mit Ihnen auf, um Ihren Fall zu besprechen.

3

Nach dem Erstgespräch senden Sie uns Dokumente und Formulare zu Ihrem Fall zu, sodass wir uns ein detailiertes Bild machen können.

4

Wir schicken Ihnen ein Angebot und Vorschlag zum weiteren Vorgehen. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, stellen wir eine Deckungsanfrage. Andernfalls senden wir Ihnen Informationen zu den Rechtsanwaltsgebühren zu.

5

Wenn Sie mit unserem Vorgehen einverstanden sind, erteilen Sie uns einen konkreten Auftrag durch das Übersenden unserer Mandatsunterlagen.

6

Nach Eingang der Mandatsunterlagen bei uns, legen wir eine Akte an und bearbeiten Ihren Fall.